Miet- und Pachtzinsbeitrag Eindrittelvereinbarung


Die Miet- und Pachtzinsbeiträge sind für Unternehmen vorgesehen, die zwar von den Massnahmen des Bundes im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie besonders betroffen sind, jedoch beispielsweise aufgrund des Jahresumsatzes die Voraussetzungen für einen anderen Beitrag der Härtefallverordnung nicht erfüllen.

Wer bereits einen Härtefallbeitrag erhalten hat, hat keinen Anspruch mehr auf zusätzliche Miet- und Pachtzinsbeiträge.

Zum Adressatenkreis gehören, wie auch bei den Härtefallmassnahmen des Bundes, insbesondere Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche, Gastronomie- und Hotelleriebetriebe, sowie touristische Betriebe, aber auch Unternehmen, die aufgrund von Massnahmen des Bundes oder des Kantons zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie ihren Betrieb zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2021 für mindestens 40 Tage schliessen mussten.

Die Details zu den Anspruchsvoraussetzungen finden sie auf https://corona.so.ch/wirtschaft/haertefallmassnahmen/miet-und-pachtzinsbeitrag/